Mit seiner Entscheidung vom 18.06.2019, Az. X ZR 107/16, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass hohe Geldbeträge, die von den Eltern der nichtehelichen Partnerin für die Finanzierung einer Immobilie zugewandt wurden, zurückzuerstatten sind, wenn sich die Beschenkten kurze Zeit nach dem Kauf der Immobilie – in dem zu entscheidenden Fall nach weniger als zwei Jahren – trennen.
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Eltern die Schenkung nicht vorgenommen hätten, sofern das alsbaldige Ende der Beziehung der Tochter und des nichtehelichen Partners voraussehbar gewesen wäre. In diesem Falle ist dem Schenker nicht zuzumuten, sich an der Schenkung festhalten lassen zu müssen.
BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 107/16