Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Verjährung von Schwiegerelternschenkungen

Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Verjährung von Schwiegerelternschenkungen Der Bundesgerichtshof hat am 16.12.2015 entschieden, dass Rückforderungs-ansprüche von Schenkungen der Schwiegereltern gegenüber dem Schwiegerkind wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB nach dem Scheitern der Ehe der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist