Eine Immobilie auf Mallorca ist für viele ein Traum, aber was passiert mit dieser Immobilie, wenn der Eigentümer verstirbt? Das spanische Erbrecht und dessen Anwendung auf Nicht-Residenten kann komplex sein, besonders wenn es um Immobilien geht. Hier ist ein Überblick darüber, wie das Erbrecht für Immobilien auf Mallorca geregelt ist.
Grundlagen des spanischen Erbrechts
Das spanische Erbrecht unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom deutschen oder österreichischen Recht. Eine der wichtigsten Besonderheiten ist das Prinzip der “obligatorischen Erbteile” („Legítimas“), die bestimmten Familienangehörigen einen festen Anteil des Nachlasses sichern. Diese Regelung betrifft in erster Linie die direkten Nachkommen, den überlebenden Ehepartner und in bestimmten Fällen auch die Eltern des Verstorbenen.
Internationales Privatrecht
Für EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland versterben, gilt seit dem 17. August 2015 eine wichtige Regelung: die EU-Erbrechtsverordnung. Diese Verordnung ermöglicht es den Bürgern, das Erbrecht ihres Heimatlandes auf ihren gesamten Nachlass anzuwenden, sofern sie dies in einer letztwilligen Verfügung festlegen. Dies bedeutet, dass ein Deutscher, der eine Immobilie auf Mallorca besitzt, wählen kann, ob spanisches oder deutsches Erbrecht auf seine Immobilie angewendet werden soll.
Der Erbfall einer Immobilie auf Mallorca
Wenn eine Immobilie in Spanien Teil des Nachlasses ist, ist der Erbfall grundsätzlich nach spanischem Recht abzuwickeln, es sei denn, es wurde anders testamentarisch verfügt. Das beinhaltet die Notwendigkeit, einen spanischen Notar einzuschalten, der den Erbschein ausstellt. Dieser Erbschein ist erforderlich, um die Immobilie auf die Erben umzuschreiben.
Steuerliche Aspekte
Die Erbschaftssteuer in Spanien variiert stark zwischen den verschiedenen autonomen Gemeinschaften. Mallorca, als Teil der Balearen, hat eigene Regelungen, die unter bestimmten Bedingungen erhebliche Steuervergünstigungen bieten können. Es ist wichtig, sich über die möglichen Steuerbefreiungen und -reduktionen zu informieren, da diese erheblichen Einfluss auf die Kosten des Erbfalls haben können.
Abschließend
Das Erbrecht einer Immobilie auf Mallorca ist ein komplexes Feld, das sowohl Kenntnisse des spanischen als auch des internationalen Erbrechts erfordert. Die Wahl des anzuwendenden Rechts und die steuerlichen Implikationen sollten frühzeitig mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Spezialisten für spanisches Immobilienrecht geklärt werden. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige testamentarische Verfügungen sind essentiell, um sicherzustellen, dass die Immobilie gemäß den Wünschen des Erblassers vererbt wird und die finanziellen Belastungen für die Erben minimiert werden.