Erbeinsetzung eines Betreuers ist sittenwidrig

Erbeinsetzung eines Betreuers ist sittenwidrig

Dem Erblasser wurde zu Lebzeiten eine Betreuerin für verschiedene Dienstleistungen, wie das Tätigen von Einkäufen und Spaziergängen vermittelt, der diese als Erbin einsetzte.

Da es Heimmitarbeitern aufgrund einer gesetzlichen Regelung untersagt ist neben ihrer Vergütung Geschenke anzunehmen, die über der Geringwertigkeitsschwelle liegen, kann auch nichts anderes für Betreuer gelten. Das Oberlandesgericht Celle sieht in einem solchen Fall eine Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit des Testaments. Dies lag im zu entscheidenden Fall vor allem darin begründet, dass die Betreuerin, die von Einsamkeit und Hilflosigkeit geprägte Situation des Erblassers zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt habe. Ihr sei zudem bewusst gewesen, dass aufgrund der körperlichen Einschränkungen des Erblassers nicht mehr mit einem Ersetzen dieses Testaments durch ein neues eigenes handschriftliches Testament zu rechnen war.

OLG Celle, Urteil vom 07.01.2021 – 6 U 22/20