Sich mit seinem eigenen Tod bereits zu Lebzeiten zu befassen, fällt bekanntermaßen sehr schwer. Trotzdem wirtschaften viele mit dem Ziel, ihren Ehegatten und Kindern für den Fall ihres Todes finanziell abzusichern.
Um dieses Ziel zu gewährleisten, sollte man jedoch schon zu Lebzeiten überprüfen lassen, ob die eigene Vermögensplanung durch die gesetzliche Regelung der Erbfolge nebst der damit einhergehenden Erbschaftssteuer tatsächlich auch gewahrt bleibt oder ob nicht die Errichtung einer letztwilligen Verfügung die sinnvollere Alternative ist.
Dabei ist eine umfassende Beratung über die gesetzlichen Erbquoten und Pflichtteilsansprüche notwendig. Es gilt zu entscheiden, wer überhaupt Erbe sein und wer damit in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten soll. Es gilt ferner zu entscheiden, ob das Vermögen nur an einen Alleinerben oder an eine Miterbengemeinschaft vererbt werden soll, und ob die Verwaltung und die Auseinandersetzung des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker obliegen soll.
Durch ein Testament, ein Ehegattentestament oder auch einen Erbvertrag können die Erbquoten verändert werden, es kann vor allem durch eine durchdachte Testamentsgestaltung ein kostenintensiver Streit unter den Miterben vermieden werden. Bei der Vermögensplanung sind u.a. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie bereits zu Lebzeiten erfolgte Ausstattungen als auch schenkungs- und erbschaftssteuerrechtliche Aspekte zu beachten.
Der Erblasser kann ferner über einzelne Vermögensgegenstände Regelungen treffen, ohne diese Person in die Stellung eines Erben zu setzen. Eine solche Einsetzung wird als Vermächtnis bezeichnet.
Aber auch in den Fällen, in denen Abkömmlinge, d.h. Kinder oder Enkel nicht vorhanden sind, ist die Errichtung eines Testaments oder ein Stiftung anzudenken.
Eine ungeregelte erbrechtliche Folge birgt viel Streitpotential in sich. Dieser Streit wird oftmals unter den nächsten Angehörigen geführt und führt oft zu einem unwiderruflichen Zerfall von Familien. Auch wird bei einer Erbstreitigkeit ein nicht unbeachtlicher Teil des Nachlasses, nach manchen statistischen Erhebungen sogar 30 %, für die Durchsetzung der eigenen erbrechtlichen Ansprüche verwendet.
Dies zeigt, wie wichtig eine professionelle Vermögensplanung zu Lebzeiten ist.
Aber auch nach dem Erbfall sollte die Vertretung der eigenen rechtlichen Interessen ausschließlich einem im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt übertragen werden, um die Ausschöpfung aller bestehenden Ansprüche zu gewährleisten.