FG Hessen Schenkungssteuer bei Schenkung des leiblichen aber nicht rechtlichen Vaters

Das Finanzgericht Hessen hat mit Urteil vom 15.12.2016 entschieden, dass bei der Ermittlung der Schenkungssteuer, bei einer Schenkung des leiblichen Vaters an seine Tochter die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag in Höhe von EUR 400.000,00 angenommen wird, auch wenn der leibliche Vater nicht der rechtliche Vater ist.

FG Hessen, Urteil.v. 15.12.2016- 1K 1507/16, FamRZ 2017,1013,rd.LS