Frau Rechtsanwältin Heike Becker ist seit Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahre 1994 auf dem Gebiet des Familienrechts hoch spezialisiert und führt schon seit vielen Jahren den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Bereits im Jahre 1997 hat sie einen der ersten Fachanwaltskurse für Familienrecht absolviert und hat aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Familienrecht eine hohe Qualifikation zu allen Fragen des Familienrechts erlangt.
Frau Rechtsanwältin Heike Becker berät und vertritt Sie bei Trennung und Scheidung unter anderem im Unterhaltsrecht, Vermögensrecht, beim Zugewinnausgleich, im Kindschaftsrecht und bei allen damit zusammenhängenden Fragen.
Daneben ist Frau Rechtsanwältin Heike Becker auch langjährige Fachanwältin für Erbrecht und berät Sie zu allen erbrechtlichen Fragen. Frau Rechtsanwältin Heike Becker vertritt Sie auch im Erbrecht gerichtlich und außergerichtlich.