Herr Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker ist seit Beginn seiner selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahre 1994 hoch spezialisiert auf den Gebieten des Erbrechts und des Familienrechts tätig und trägt die Titel Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Herr Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker ist darüber hinaus testierter Testamentsvollstrecker.
Er berät und vertritt Sie zu allen erbrechtlichen Fragen, u.a. zur Gestaltung von Testamenten, Auslegung von Testamenten, in gerichtlichen Erbprozessen und außergerichtlichen Erbauseinander-setzungen, im Pflichtteilsrecht und allen mit dem Versterben eines Angehörigen oder Dritten zusammenhängenden Fragen.
Herr Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen für Unicef -Deutschland, die Kindernothilfe sowie die Christoffel Blindenmission.
Das Institut für Erbrecht e.V. weist Herrn Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker aufgrund seiner besonderen Qualifikation im Erbrecht als empfohlenes Mitglied aus.
Herr Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker ist auch im Jagdrecht tätig.