Mit Beschluss vom 14.11.2016 hat das OLG Köln die testamentarische Anordnung „derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein“ als zu unbestimmt anerkannt. Für eine wirksame Erbeinsetzung ist nach der Rechtsprechung des OLG Köln, dass die Person des Bedachten zumindest aus dem Inhalt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung äußerer Umstände, zuverlässig festgestellt werden kann. Des Weiteren sei aus der Formulierung nicht zu entnehmen, welche Pflegeleistungen über welchen Zeitraum zu erbringen sind.
OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2016, Az. 2 Wx 536/16